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Gelistete Investoren
Investoren Gesamt:
352
Business Angels:
223
Family Offices:
21
Venture Capital- und Private Equity- Gesellschaften:
108
Stand: 06.01.2009


Gelistet bei:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmen die Grundsätze für die Nutzung der Webseiten der EXBA Exchange for Business Angels GmbH (nachfolgend „EXBA“ genannt) und aller weiteren Leistungen der EXBA.
1.2 Der Nutzer erkennt ab dem Zeitpunkt des Zugriffs auf die Webseiten der EXBA die Geltung der AGB an. Ein in den Geschäftsbedingungen des Nutzers hierauf gerichteter Widerspruch ist nicht ausreichend.
1.3 Die AGB gelten für alle Nutzer, die eine oder mehrere Leistungen der EXBA in Anspruch nehmen. Als Nutzer gelten sowohl die registrierten Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), als auch Interessenten, die die Webseiten der EXBA besuchen.
1.4 Zu den Teilnehmern zählen Business Angel und institutionelle Investoren, die sich mit Kapital und/oder Know-how an Unternehmen, Projekten und Geschäftsideen beteiligen (nachfolgend „BAI“ genannt) als auch Unternehmen, die Kapital und/oder Know-how suchen (nachfolgend „Unternehmen“ genannt).
   
2. Leistungsgegenstand
2.1 Die EXBA ist ein überregionales Internetportal für BAI und Unternehmen.
2.2 Die BAI können mit Hilfe der Plattformen der EXBA interessante Unternehmen finden, die sie mit Kapital und/oder Know-how unterstützen wollen und die ihren persönlichen Anforderungsprofilen (z.B. in Form von Branche, Größe und Investitionsvolumen) entsprechen. Zu diesem Zweck stellt die EXBA Unternehmensprofile vor und leitet gegebenenfalls weitere Informationen (z.B. Executive Summary, Businessplan) an die BAI weiter.
2.3 Die Unternehmer/Unternehmen können mit Hilfe der Plattformen der EXBA interessierte BAI finden, die aufgrund ihres Anforderungsprofils, das Unternehmen mit Kapital und/oder Know-how unterstützen wollen.
2.4 Die Erbringung von erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz oder die Vermittlung von Darlehen ist nicht Gegenstand der Geschäftstätigkeit der EXBA.
2.5 Zur Realisierung der Punkte 2.1 bis 2.3 bietet die EXBA ihren Teilnehmern eine überregionale Matching-Plattform (BAI suchen anhand ihres persönlichen Anforderungsprofils entsprechende Unternehmen), eine Syndizierungs-Plattform (Evaluierung von mehreren BAI als Beteiligte eines gemeinsamen Investments) und eine Plattform für den Secondary Market (Wiederveräußerung von Unternehmensanteilen von einem BAI an einen anderen BAI) an.
2.6 Über die Plattformen können die BAI mit den jeweiligen Unternehmen per eMail in Kontakt treten. Die EXBA erhält eine Kopie der ersten eMail über die Kontaktaufnahme.
2.7 Die EXBA behält sich das Recht vor, auch ohne entsprechende Ankündigung, die Plattformen jederzeit zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen und die Dienstleistungen aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen kurzzeitig auszusetzen oder zu beschränken. Die Nutzer erkennen an, dass eine hundertprozentige Verfügbarkeit nicht zu gewährleisten ist.
2.8 Die EXBA kann auf Wunsch der Nutzer weitere Dienstleistungen (z.B. Organisation und Moderation einer Investorenrunde, Coachingdienstleistungen, Beteiligungsstrukturierung) übernehmen.
   
3 Inhalte der Webseiten und Links
3.1 Die auf den Webseiten enthaltenen Informationen werden von der EXBA unter größter Sorgfalt zusammengestellt und aktualisiert.
3.2 Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten zwischenzeitlich verändert haben oder Fehler enthalten.
3.3 Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels direkter oder indirekter Weise (Hyperlink/Link) verwiesen wird. Die EXBA ist für den Inhalt dieser Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Für den Inhalt der verlinkten Webseiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
3.4 Die Informationen auf den Webseiten der EXBA stellen keine Anlageempfehlung oder Aufforderung zur Beteiligung an Unternehmen dar. Sie dienen den Nutzern der EXBA ausschließlich bei der Informationsbeschaffung. Sämtliche Informationen und sonstigen Angaben geben ausschließlich die Einschätzung des jeweiligen Verfassers wieder und stellen nicht die Meinung der EXBA dar.
   
4 Gewährleistung und Haftung
4.1 Die EXBA nimmt keine Beurteilung, Bewertung, Untersuchung oder Analyse der BAI und der Unternehmen vor. Die EXBA gewährleistet nicht die Solidität, Qualität, Seriosität, Bonität und Kenntnisse der Teilnehmer.
4.2 Die EXBA übernimmt keinerlei Haftung für die von ihren Nutzern in das Internetportal eingestellten Informationen, Geschäftsmodellen oder getätigten Angaben. Die EXBA gewährleistet nicht, dass Informationen und Dateien virenfrei sind und keine Schäden auf den Computern von Nutzern anrichten können. Das Öffnen von Dateien geschieht auf Gefahr des Nutzers. Die EXBA lehnt jede Haftung für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der technischen Anlagen und der Dienstleistung ab.
4.3 Die EXBA gewährleistet nicht ein Zustandekommen eines Kontaktes, Beteiligungs- oder Finanzierungsvertrages oder den wirtschaftlichen Erfolg einer Beteiligung. Die wirtschaftlichen Risiken einer Investition trägt jeder BAI selbst.
4.4 Die EXBA haftet nicht für die Pflichtverletzung oder Nichterfüllung eines Vertrages, den ein Nutzer mit einem anderen Nutzer geschlossen hat. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Finanzierungen, Zinsverlusten und Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4.5 Sollte die EXBA nach den gesetzlichen Vorschriften haften, so gilt Folgendes:
4.5.1 Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die EXBA bei jedem schuldhaften Handeln.
4.5.2 Die EXBA haftet nur für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder sie gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der EXBA ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.5.3 Die Haftung für einfache Pflichtverletzung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
   
5 Risikohinweis
5.1 Die auf den Webseiten der EXBA vorgestellten Unternehmen sind überwiegend Unternehmen in Frühphasen (start-up, early stage).
5.2 Beteiligungen an Frühphasen-Unternehmen sind besonders risikoreiche Anlagen. Es kann nicht garantiert werden, dass Unternehmensziele in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht erreicht werden.
5.3 Der BAI muss grundsätzlich damit rechnen, dass kein Ertrag erwirtschaftet werden kann, kein Gewinn ausgeschüttet werden kann, ein Totalverlust der Beteiligung/des eingesetzten Kapitals eintreten kann und seine Beteiligung gegebenenfalls nicht wiederveräußert werden kann.
5.4 Zur Reduzierung der Risiken wird grundsätzlich eine breite Streuung des investierten Kapitals empfohlen. Ebenfalls sollte sich der Nutzer vor jeder Anlageentscheidung grundsätzlich eingehend persönlich beraten lassen, insbesondere im Hinblick auf seine individuelle Vermögens- und Anlagesituation.
   
6 Pflichten der Nutzer der EXBA
6.1 Verwendet ein Teilnehmer für den Zugriff auf die Datenbanken der EXBA eine eMail-Adresse, einen Benutzernamen und ein Passwort, so ist er für die vertrauliche Behandlung von eMail-Adresse, Benutzername und Passwort selbst verantwortlich. Die EXBA haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch oder Verlust von eMail-Adresse, Benutzername und Passwort entstehen.
6.2 Der Teilnehmer gewährleistet die Richtigkeit seiner Angaben, die Übereinstimmung mit Gesetz und den Rechten Dritter sowie den guten Sitten. Die EXBA behält sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vor, Angaben, deren Richtigkeit zweifelhaft sind, ohne Vorankündigung und ohne Anspruch auf Begründung zu korrigieren bzw. zu entfernen. Aus der Entfernung von Angaben entsteht kein Schadenersatzanspruch gegen die EXBA.
6.3 Jeder Nutzer verpflichtet sich
6.3.1 kein diffamierendes, Hass propagierendes, anstößiges oder in sonstiger Weise rechtswidriges Material und/oder Informationen über die Webseiten und die Datenbanken der EXBA zu verbreiten;
6.3.2 die Webseiten und die Datenbanken der EXBA nicht zu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter zu verletzen;
6.3.3 die Plattformen der EXBA nicht in einer Art und Weise zu nutzen, welche die Verfügbarkeit der Angebote für andere Kunden nachteilig beeinflusst;
6.3.4 eMails an andere Nutzer ausschließlich zur Umsetzung der in Ziffer 2 beschriebenen Zielsetzungen zu versenden;
6.3.5 keine Kettenmails zu verwenden und/oder die gleiche Anfrage an mehrere Nutzer gleichzeitig zu versenden;
6.3.6 keine Dateien heraufzuladen, die Viren enthalten und/oder geeignet sind, Schäden an den Plattformen und Datenbanken der EXBA und/oder auf den Computern anderer Nutzer anzurichten;
6.3.7 keine Dateien heraufzuladen, die urheberrechtlich geschützt sind, es sein denn, der Inhaber der jeweiligen Rechte hat der Nutzung zugestimmt;
6.3.8 in den für Dritte sichtbaren Eingabefeldern keine Namen, Adressen, Telefonnummern, Faxnummern oder eMail-Adressen zu nennen;
6.3.9 die EXBA von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden aufgrund von Angaben der Nutzer ergeben, freizustellen.
   
7 Mitteilungspflichten der Teilnehmer der EXBA
7.1 Die Teilnehmer sind verpflichtet, der EXBA Änderungen Ihres Namens, ihrer eMail-Adresse, ihrer Kontaktdaten und weiterer wichtigen Informationen über sich mitzuteilen.
7.2 Die Teilnehmer teilen der EXBA unverzüglich Art und Höhe der Beteiligung bzw. Finanzierung mit, wenn zwischen den Parteien ein Beteiligungs- bzw. Finanzierungsvertrag zustande gekommen ist. Sollte dies nicht innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Beteiligung bzw. Finanzierung geschehen, hat die EXBA das Recht, die Herausgabe der Details der Beteiligung bzw. Finanzierung beim Unternehmen zu verlangen. Gleiches gilt im Falle einer erfolgreichen Unternehmens(teil)veräußerung von BAI zu BAI über den Secondary Market. In diesem Fall sind beide BAI zur Herausgabe der Details der Veräußerung verpflichtet.
   
8 Anerkennungspflicht des Fair Play Kodex für Business Angels
8.1 Der Business Angel versteht sich als „Starthelfer“ bei Unternehmensgründungen und bei jungen und wachstumsorientierten Unternehmen.
8.2 Der Business Angel gibt den Unternehmensgründern ein qualifiziertes Feedback zu ihren Businessplänen, auch wenn er nicht in das Unternehmen investiert.
8.3 Der Business Angel vereinbart mit den Unternehmern oder Gründern, in deren Unternehmen er investiert, eine individuelle und faire Unternehmensberatung.
8.4 Der Business Angel verursacht keinen liquiden Mittelabfluss aus dem Unternehmen.
8.5 Der Business Angel investiert eigenes Kapital mit einem langfristigen Zeithorizont (i.d.R. drei bis sieben Jahre).
8.6 Der Business Angel ist wirtschaftlich unabhängig, d.h. ein eventueller Totalverlust seines Investments verändert die wirtschaftliche Situation seines Vermögens nur unbedeutend.
   
9 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
9.1 Um die Vertraulichkeit mit den erhaltenen Informationen und Businessplänen zu gewährleisten, verpflichten sich die Teilnehmer
9.1.1 über vertrauliche Informationen, die ihnen bekannt werden, absolutes Stillschweigen zu bewahren;
9.1.2 vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der in Ziffer 2 beschriebenen Zielsetzungen zu verwenden und diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des betreffenden Informationsgebers an Dritte weiterzugeben;
9.1.3 die ihnen schriftlich zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen auf Verlangen zurückzureichen und die Informationen auf allen Datenträgern zu löschen, wobei die vorstehenden Verpflichtungen auch danach ihre Gültigkeit behalten;
9.1.4 sicherzustellen, dass eine Weitergabe der vertraulichen Informationen und Unterlagen an von ihnen gegebenenfalls eingeschalteten Mitarbeitern und Beratern nur erfolgt, wenn diese die Geltung der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung auch in diesem Rechtsverhältnis schriftlich bestätigen oder selbst eine Vertraulichkeitserklärung in diesem Umfang abgeben oder abgegeben haben.
9.1.5 dafür Sorge zu tragen, dass dem Informationsgeber durch die Bekanntgabe der Informationen kein Schaden entsteht.
9.2 Vertrauliche Informationen und Unterlagen in diesem Sinne sind alle betriebswirtschaftlichen, technischen, finanziellen oder sonstige Informationen, welche über die Plattformen der EXBA oder bei einer Veranstaltung der EXBA offenbart werden.
9.3 Nicht vertraulich sind solche Informationen, die bereits allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der vorstehenden Punkte allgemein bekannt werden oder durch Dritte ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt gemacht werden. Dabei werden Veröffentlichungen in den Medien als allgemein bekannt verstanden.
9.4 Die Absätze 9.1 bis 9.3 sind bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Kündigung der Mitgliedschaft (als Teilnehmer) aus dem Netzwerk der EXBA wirksam.
9.5 Bei Kenntnisnahme von Verletzungen der Pflicht zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit durch den Teilnehmer behält sich die EXBA das Recht vor, die Leistung einzustellen. Aus der Leistungseinstellung entsteht gegenüber der EXBA kein Schadenersatzanspruch.
   
10 Schutzrechte, Urheberrechte
10.1 Der Inhalt und die Struktur der Webseiten der EXBA sind urheberrechtlich geschützt.
10.2 Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten bedarf der vorherigen Zustimmung der EXBA und hiervon betroffener Dritter.
10.3 Die Rechte an fremden Inhalten verbleiben beim jeweiligen Urheber.
   
11 Kündigung
11.1 Die EXBA und die Teilnehmer, die kein Kapitalgesuch auf den Plattformen der EXBA eingestellt haben, können den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
11.2 Die EXBA und die Teilnehmer, die ein oder mehrere Kapital- und/oder Beteiligungsgesuche auf den Plattformen der EXBA eingestellt haben, können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit (3 oder 6 Monate) kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Der erfolgsabhängige Anspruch der EXBA aufgrund einer erfolgreichen Beteiligung bzw. Finanzierung entfällt durch eine Kündigung nicht. Weitere Einzelheiten hierzu enthält § 13 Preise und Nutzungsgebühr.
11.3 Die Kündigung kann schriftlich, per Fax oder per eMail erfolgen. Eine Kündigung gegenüber der EXBA per eMail hat (unter Angabe des Benutzernamens und des Passwortes) an zu erfolgen.
11.4 Nach Beendigung des Vertrages werden auf Wunsch sämtliche Daten des Nutzers gelöscht.
   
12 Datenschutz, Datenhaltung und Datenlöschung
12.1 Um die oben genannten Leistungen erbringen zu können, werden die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten vom und über den Nutzer der EXBA im Sinne der Datenschutzgesetze/Datenschutzbestimmungen gespeichert und entsprechend dem vorgegebenen Zweck genutzt und bearbeitet. In welchem Umfang Daten gespeichert werden, bestimmen die Nutzer durch ihre Angaben selbst.
12.2 Sämtliche Daten werden vertraulich entsprechend den Datenschutzbestimmungen behandelt und für Zwecke, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, verarbeitet. Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Vertragszweckes. Die EXBA betont ausdrücklich, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften streng beachtet werden, insbesondere in Hinblick auf Datenweitergabe an Dritte.
12.3 Mit der Zustimmung zu den vorliegenden AGB willigt der Nutzer ein,
12.3.1 dass die EXBA seine personenbezogenen Daten erhebt und für die Begründung, Durchführung und Abwicklung seines Nutzungsverhältnisses mit der EXBA verarbeitet und nutzt. Personenbezogene Daten sind Bestandsdaten, wie beispielsweise Name und Adresse sowie Nutzungsdaten wie beispielsweise Nutzername, Kennwort und IP-Adresse;
12.3.2 dass die EXBA die vom Nutzer selbst eingegebenen unterschiedlichen Daten anderen Nutzern zur Geschäftsanbahnung zur Verfügung stellt. Welche Daten zur Verfügung gestellt werden erkennt der Nutzer bei der Registrierung;
12.3.3 dass die EXBA seine personenbezogenen Daten für EXBA-Marketing-Maßnahmen wie z.B. zur Versendung von eMails mit allgemeinen Informationen oder werbendem Charakter (Newsletter) verarbeitet und nutzt und, dass die EXBA seine personenbezogenen Daten auch verarbeitet und nutzt, um ihm auf sein persönliches Anforderungsprofil zugeschnittene Kontakte zu präsentieren;
12.3.4 dass die EXBA Informationen zu erfolgreichen Transaktionen (BAI beteiligt sich an einem Unternehmen bzw. finanziert ein Unternehmen) für Marketing-Maßnahmen verarbeitet und nutzt;
12.3.5 dass die EXBA außerdem, soweit dies erforderlich ist, seine personenbezogenen Daten zur Wahrung überwiegender Interessen an der Aufklärung eines Missbrauchs des EXBA-Marktplatzes und zur Rechtsverfolgung über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus verarbeiten, nutzen und an Strafverfolgungsbehörden sowie in ihren Rechten verletzte Dritte übermitteln darf, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch der EXBA-Plattformen, insbesondere durch Einstellung rechtswidriger Angebote, vorliegen.
12.4 Die EXBA bietet jedem Nutzer die Möglichkeit anderen Nutzern seine Daten zu übermitteln. Die Übermittelung dieser Kontaktdaten geschieht auf eigene Gefahr.
12.5 Dem Nutzer ist bekannt, dass die Datenbanken der EXBA im Internet nicht nur unter der Domain www.exchangeba.com, sondern auch als Zusatzangebot auf den Webseiten der Kooperationspartner die im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der EXBA ihren eigenen Online-Auftritt durch die EXBA-Webseiten ergänzen, zur Verfügung stehen.
12.6 Durch eine schriftliche Mitteilung an werden die Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
   
13 Preise und Nutzungsgebühr
13.1 Die Nutzung der EXBA ist für BAI im Rahmen von Kapitalangeboten über alle Plattformen kostenfrei.
13.2 Die Nutzungsgebühr für jedes Kapital- und/oder Beteiligungsgesuch eines Teilnehmers richtet sich nach den Konditionen gemäß der auf der Webseite der EXBA veröffentlichten Preisliste ("Preise") und besteht aus einer fixen und einer erfolgsabhängigen Komponente.
13.3 Die erfolgsabhängige Komponente fällt unabhängig von der Finanzierungsart an und umfasst sämtliche Eigenkapital-, Eigenkapital-ähnliche (Stille Beteiligung, Atypisch Stille Beteiligung, Genussrechtskapital, etc.) und Fremdkapital-Positionen; auch in Form von Sacheinlagen.
13.4 Die erfolgsabhängige Komponente fällt auch unabhängig davon an, ob die Finanzierung unmittelbar und/oder mittelbar durch einen BAI zustande gekommen ist.
13.5 Sobald ein bei der EXBA gelisteter BAI sich bei einem Unternehmen beteiligt bzw. ein Unternehmen finanziert, hat die EXBA einen unwiderruflichen Anspruch auf die erfolgsabhängige Vergütung erworben. Gleiches gilt für eine erfolgreiche Unternehmens(teil)veräußerung von BAI zu BAI über den Secondary Market. Dieser Anspruch besteht für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft der Teilnehmer (BAI und Unternehmen) bei der EXBA hinaus und erlischt nicht durch die Kündigung der Mitgliedschaft eines oder mehrerer Teilnehmer.
13.6 Durch die Anerkennung der AGB, erkennen die Nutzer die veröffentlichte Preisliste und vor allem die Höhe und die Bedingungen für das Zustandekommen der erfolgsabhängigen Komponente verbindlich an.
13.7 Grundsätzlich ist das Unternehmen, das eine Beteiligung bzw. Finanzierung erzielen konnte, für den Ausgleich der erfolgsabhängigen Vergütung der EXBA verantwortlich. Hiervon kann im Einzelfall und mit Einwilligung des/der BAI abgewichen werden. Das Unternehmen als auch der/die BAI haften gesamtschuldnerisch für die erfolgsabhängige Vergütung der EXBA.
13.8 Im Falle einer erfolgreichen Unternehmens(teil)veräußerung über den Secondary Market, ist der Veräußerer für den Ausgleich der erfolgsabhängigen Vergütung der EXBA verantwortlich. Hiervon kann im Einzelfall und mit Einwilligung der anderen Partei abgewichen werden. Beide BAI (Veräußerer und Erwerber) haften gesamtschuldnerisch für die erfolgsabhängige Vergütung der EXBA.
13.9 Die ausgewiesenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
13.10 Die Gebühren für weitere Dienstleistungen der EXBA werden individuell vereinbart.
13.11 Die Aufrechnung mit Forderungen der EXBA ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen zulässig.
13.12 Die EXBA behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen. Es gilt jeweils die zum Vertragszeitpunkt aktuelle Fassung.
   
14 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
14.1 Die Nutzungsgebühr für die Einstellung von Kapitalgesuchen auf den Plattformen der EXBA wird zehn Tage nach Rechnungsstellung fällig.
14.2 Die erfolgsabhängige Komponente der Nutzungsgebühr wird nach der Vertragsunterzeichnung der Teilnehmer, unmittelbar nach Eingang einer Zahlung bzw. Finanzierungsmaßnahme bzw. bei Teil-Finanzierungsmaßnahmen nach jedem Zahlungseingang innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
14.3 Im Verzugsfall ist die EXBA berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung des geschuldeten Betrages einzustellen. Aus der Leistungseinstellung entsteht gegenüber der EXBA kein Schadenersatzanspruch.
14.4 Die Gebühren für weitere Dienstleistungen der EXBA sind ebenfalls zehn Tage nach Rechnungsstellung fällig.
   
15 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
15.1 Über die AGB hinaus gehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.2 Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
15.3 Alleiniger Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der EXBA und ihren und Nutzern ist, soweit dies seitens der Parteien wirksam vereinbart werden kann, Frankfurt am Main.
15.4 Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der EXBA und ihren Kunden und Nutzern gilt ausschließlich Deutsches Recht.
15.5 Sind oder werden eine oder mehrere der aufgeführten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag in seiner Gesamtheit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt vorrangig eine dem Parteiwillen entsprechende Regelung.
15.6 Die EXBA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per eMail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der eMail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
15.7 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 26. April 2005) ersetzen alle früheren Fassungen.

Frankfurt am Main, den 26. April 2005


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