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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmen die Grundsätze für die Nutzung der Webseiten der EXBA Exchange for Business Angels GmbH (nachfolgend "EXBA" genannt) und aller weiteren Leistungen der EXBA.
1.2 Der Nutzer erkennt ab dem Zeitpunkt des Zugriffs auf die Webseiten der EXBA die Geltung der AGB an. Ein in den Geschäftsbedingungen des Nutzers hierauf gerichteter Widerspruch ist nicht ausreichend.
1.3 Die AGB gelten für alle Nutzer, die eine oder mehrere Leistungen der EXBA in Anspruch nehmen. Als Nutzer gelten sowohl die registrierten Teilnehmer (nachfolgend "Teilnehmer" genannt), als auch Interessenten, die die Webseiten der EXBA besuchen.
1.4 Zu den Teilnehmern zählen Business Angels und institutionelle Investoren, die sich mit Kapital und/oder Know-how an Unternehmen, Projekten und Geschäftsideen beteiligen (nachfolgend "BAI" genannt) als auch Unternehmen, die Kapital und/oder Know-how suchen (nachfolgend "Unternehmen" genannt).
   
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1 Die EXBA betreibt ein Internetportal für BAI und Unternehmen.
2.2 Die BAI können mit Hilfe der Plattformen der EXBA interessante Unternehmen finden, die sie mit Kapital und/oder Know-how unterstützen wollen und die ihren persönlichen Anforderungsprofilen (z.B. in Form von Branche, Größe und Investitionsvolumen) entsprechen. Zu diesem Zweck stellt die EXBA Unternehmensprofile vor und leitet gegebenenfalls weitere Informationen (z.B. Executive Summary, Businessplan) an die BAI weiter.
2.3 Die Unternehmer/Unternehmen können mit Hilfe der Plattformen der EXBA interessierte BAI finden, die aufgrund ihres Anforderungsprofils, das Unternehmen mit Kapital und/oder Know-how unterstützen wollen.
2.4 Die Erbringung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz ist nicht Gegenstand der Geschäftstätigkeit der EXBA.
2.5 Über die Plattformen können die BAI mit den jeweiligen Unternehmen per eMail in Kontakt treten. Die EXBA erhält eine Kopie der ersten eMail über die Kontaktaufnahme.
2.6 Die EXBA behält sich das Recht vor, auch ohne entsprechende Ankündigung, die Plattformen jederzeit zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen und die Dienstleistungen aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen kurzzeitig auszusetzen oder zu beschränken. Die Nutzer erkennen an, dass eine hundertprozentige Verfügbarkeit nicht zu gewährleisten ist.
2.7 Die EXBA kann auf Wunsch der Nutzer weitere Dienstleistungen übernehmen.
   
§ 3 Inhalte der Webseiten und Links
3.1 Die auf den Webseiten enthaltenen Informationen werden von der EXBA unter größter Sorgfalt zusammengestellt und aktualisiert.
3.2 Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten zwischenzeitlich verändert haben oder Fehler enthalten.
3.3 Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels direkter oder indirekter Weise (Hyperlink/Link) verwiesen wird. Die EXBA ist für den Inhalt dieser Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Für den Inhalt der verlinkten Webseiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
3.4 Die Informationen auf den Webseiten der EXBA stellen keine Anlageempfehlung oder Aufforderung zur Beteiligung an Unternehmen dar. Sämtliche Informationen und sonstigen Angaben geben ausschließlich die Einschätzung des jeweiligen Verfassers wieder und stellen nicht die Meinung der EXBA dar.
   
§ 4 Gewährleistung und Haftung
4.1 Die EXBA nimmt keine Beurteilung, Bewertung, Untersuchung oder Analyse der BAI und der Unternehmen vor. Die EXBA gewährleistet nicht die Solidität, Qualität, Seriosität, Bonität und Kenntnisse der Teilnehmer.
4.2 Die EXBA übernimmt keinerlei Haftung für die von ihren Nutzern in das Internetportal eingestellten Informationen, Geschäftsmodellen oder getätigten Angaben. Die EXBA gewährleistet nicht, dass Informationen und Dateien virenfrei sind und keine Schäden auf den Computern von Nutzern anrichten können. Das Öffnen von Dateien geschieht auf Gefahr des Nutzers. Die EXBA lehnt jede Haftung für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der technischen Anlagen und der Dienstleistung ab.
4.3 Die EXBA gewährleistet nicht ein Zustandekommen eines Kontaktes, Beteiligungs- oder Finanzierungsvertrages oder den wirtschaftlichen Erfolg einer Beteiligung. Die wirtschaftlichen Risiken einer Investition trägt jeder BAI selbst.
4.4 Die EXBA haftet nicht für die Pflichtverletzung oder Nichterfüllung eines Vertrages, den ein Nutzer mit einem anderen Nutzer geschlossen hat. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Finanzierungen, Zinsverlusten und Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
4.5 Sollte die EXBA nach den gesetzlichen Vorschriften haften, so gilt Folgendes:
4.5.1 Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die EXBA bei jedem schuldhaften Handeln.
4.5.2 Die EXBA haftet nur für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder sie gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der EXBA ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.5.3 Die Haftung für einfache Pflichtverletzung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
   
§ 5 Pflichten der Nutzer der EXBA
5.1 Die Nutzer sind verpflichtet, der EXBA Änderungen Ihres Namens, ihrer eMail-Adresse, ihrer Kontaktdaten und weiterer wichtiger Informationen über sich mitzuteilen.
5.2 Verwendet ein Nutzer für den Zugriff auf die Datenbanken der EXBA eine eMail-Adresse, einen Benutzernamen und ein Passwort, so ist er für die vertrauliche Behandlung von eMail-Adresse, Benutzername und Passwort selbst verantwortlich. Die EXBA haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch oder Verlust von eMail-Adresse, Benutzername und Passwort entstehen.
5.3 Der Nutzer gewährleistet die Richtigkeit seiner Angaben, die Übereinstimmung mit Gesetz und den Rechten Dritter sowie den guten Sitten. Die EXBA behält sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vor, Angaben, deren Richtigkeit zweifelhaft sind, ohne Vorankündigung und ohne Anspruch auf Begründung zu korrigieren bzw. zu entfernen. Aus der Entfernung von Angaben entsteht kein Schadenersatzanspruch gegen die EXBA.
5.4 Jeder Nutzer verpflichtet sich
5.4.1 kein diffamierendes, Hass propagierendes, anstößiges oder in sonstiger Weise rechtswidriges Material und/oder Informationen über die Webseiten und die Datenbanken der EXBA zu verbreiten;
5.4.2 die Webseiten und die Datenbanken der EXBA nicht zu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter zu verletzen;
5.4.3 die Plattformen der EXBA nicht in einer Art und Weise zu nutzen, welche die Verfügbarkeit der Angebote für andere Kunden nachteilig beeinflusst;
5.4.4 eMails an andere Nutzer ausschließlich zur Umsetzung der in Ziffer 2 beschriebenen Zielsetzungen zu versenden;
5.4.5 keine Kettenmails zu verwenden und/oder die gleiche Anfrage an mehrere Nutzer gleichzeitig zu versenden;
5.4.6 keine Dateien heraufzuladen, die Viren enthalten und/oder geeignet sind, Schäden an den Plattformen und Datenbanken der EXBA und/oder auf den Computern anderer Nutzer anzurichten;
5.4.7 keine Dateien heraufzuladen, die urheberrechtlich geschützt sind, es sein denn, der Inhaber der jeweiligen Rechte hat der Nutzung zugestimmt;
5.4.8 in den für Dritte sichtbaren Eingabefeldern keine Namen, Adressen, Telefonnummern, Faxnummern oder eMail-Adressen zu nennen;
5.4.9 die EXBA von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden aufgrund von Angaben der Nutzer ergeben, freizustellen.
5.5 Die Teilnehmer teilen der EXBA unverzüglich nach Zustandekommen einer Transaktion Art und Höhe der Transaktion in geeigneter Form mit (vgl. hierzu § 10). Dies erfolgt im Zweifelsfall durch Übergabe einer Kopie des der Transaktion zu Grunde liegenden Vertrages. Die EXBA sichert dabei die Einhaltung absoluter Vertraulichkeit zu.
   
§ 6 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
6.1 Um die Vertraulichkeit mit den erhaltenen Informationen und Businessplänen zu gewährleisten, verpflichten sich die Nutzer
6.1.1 über vertrauliche Informationen, die ihnen bekannt werden, absolutes Stillschweigen zu bewahren;
6.1.2 vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der in § 2 beschriebenen Zielsetzungen zu verwenden und diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des betreffenden Informationsgebers an Dritte weiterzugeben;
6.1.3 die ihnen schriftlich zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen auf Verlangen zurückzureichen und die Informationen auf allen Datenträgern zu löschen, wobei die vorstehenden Verpflichtungen auch danach ihre Gültigkeit behalten;
6.1.4 sicherzustellen, dass eine Weitergabe der vertraulichen Informationen und Unterlagen an von ihnen gegebenenfalls eingeschalteten Mitarbeitern und Beratern nur erfolgt, wenn diese die Geltung der vorliegenden Vertraulichkeitserklärung auch in diesem Rechtsverhältnis schriftlich bestätigen oder selbst eine Vertraulichkeitserklärung in diesem Umfang abgeben oder abgegeben haben;
6.1.5 dafür Sorge zu tragen, dass dem Informationsgeber durch die Bekanntgabe der Informationen kein Schaden entsteht.
6.2 Vertrauliche Informationen und Unterlagen in diesem Sinne sind alle betriebswirtschaftlichen, technischen, finanziellen oder sonstige Informationen, welche über die Plattformen der EXBA oder bei einer Veranstaltung der EXBA offenbart werden.
6.3 Nicht vertraulich sind solche Informationen, die bereits allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der vorstehenden Punkte allgemein bekannt werden oder durch Dritte ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt gemacht werden. Dabei werden Veröffentlichungen in den Medien als allgemein bekannt verstanden.
6.4 Die Absätze 6.1 bis 6.3 sind bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Kündigung als Teilnehmer der EXBA-Plattformen wirksam.
6.5 Bei Kenntnisnahme von Verletzungen der Pflicht zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit durch den Nutzer behält sich die EXBA das Recht vor, die Leistung einzustellen. Aus der Leistungseinstellung entsteht gegenüber der EXBA kein Schadenersatzanspruch.
   
§ 7 Schutzrechte, Urheberrechte
7.1 Der Inhalt und die Struktur der Webseiten der EXBA sind urheberrechtlich geschützt.
7.2 Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten bedarf der vorherigen Zustimmung der EXBA und hiervon betroffener Dritter.
7.3 Die Rechte an fremden Inhalten verbleiben beim jeweiligen Urheber.
   
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Die EXBA und die Nutzer, die kein Kapitalgesuch auf den Plattformen der EXBA eingestellt haben, können den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
8.2 Die EXBA und die Nutzer, die ein oder mehrere Kapital- und/oder Beteiligungs- und/oder Verkaufsgesuche auf den Plattformen der EXBA eingestellt haben, können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit von 6 Monaten kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit. Der erfolgsabhängige Vergütungsanspruch der EXBA nach § 10 entfällt durch eine Kündigung nicht.
8.3 Die Kündigung kann schriftlich, per Fax oder per eMail erfolgen. Eine Kündigung gegenüber der EXBA per eMail hat (unter Angabe des Benutzernamens und des Passwortes) an zu erfolgen.
   
§ 9 Datenschutz, Datenhaltung und Datenlöschung
9.1 Um die oben genannten Leistungen erbringen zu können, werden die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten vom und über den Nutzer der EXBA im Sinne der Datenschutzbestimmungen gespeichert und entsprechend dem vorgegebenen Zweck genutzt und bearbeitet. In welchem Umfang Daten gespeichert werden, bestimmen die Nutzer durch ihre Angaben selbst.
9.2 Sämtliche Daten werden vertraulich entsprechend den Datenschutzbestimmungen behandelt und für Zwecke, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, verarbeitet. Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Vertragszweckes.
9.3 Mit der Zustimmung zu den vorliegenden AGB willigt der Nutzer ein,
9.3.1 dass die EXBA seine personenbezogenen Daten erhebt und für die Begründung, Durchführung und Abwicklung seines Nutzungsverhältnisses mit der EXBA verarbeitet und nutzt. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Name, Adresse, Nutzername, Kennwort und IP-Adresse;
9.3.2 dass die EXBA die vom Nutzer selbst eingegebenen Daten anderen Nutzern zur Geschäftsanbahnung zur Verfügung stellt. Welche Daten zur Verfügung gestellt werden erkennt der Teilnehmer bei der Registrierung;
9.3.3 dass die EXBA seine Daten verarbeitet und nutzt, um ihm auf sein persönliches Anforderungsprofil zugeschnittene Kontakte zu präsentieren;
9.3.4 dass die EXBA seine Daten für Marketing-Maßnahmen (z.B. Versendung von eMails und Newsletter) verarbeitet und nutzt;
9.3.5 dass die EXBA Informationen zu Transaktionen für Marketing-Maßnahmen verarbeitet und nutzt;
9.3.6 dass die EXBA außerdem, soweit dies erforderlich ist, Daten zur Wahrung überwiegender Interessen an der Aufklärung eines Missbrauchs der EXBA-Plattformen und zur Rechtsverfolgung über das Ende des Nutzungsverhältnisses hinaus verarbeiten, nutzen und an Strafverfolgungsbehörden sowie in ihren Rechten verletzte Dritte übermitteln darf, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch, insbesondere durch Einstellung rechtswidriger Angebote, vorliegen.
9.4 Die EXBA bietet jedem Nutzer die Möglichkeit anderen Nutzern seine Daten zu übermitteln. Die Übermittelung dieser Kontaktdaten geschieht auf eigene Gefahr.
9.5 Dem Nutzer ist bekannt, dass die Datenbanken der EXBA im Internet nicht nur unter der Domain www.exchangeba.com, sondern auch als Zusatzangebot auf den Webseiten der Kooperationspartner die im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der EXBA ihren eigenen Online-Auftritt durch die EXBA-Webseiten ergänzen, zur Verfügung stehen.
9.6 Durch eine schriftliche Mitteilung an werden die Daten entsprechend den Datenschutzbestimmungen gelöscht.
   
§ 10 Preise und Nutzungsgebühr
10.1 Die Gebühren richten sich nach den Konditionen gemäß der auf den Webseiten der EXBA veröffentlichten Preisliste ("Preise") und bestehen aus einer fixen und einer erfolgsabhängigen Komponente. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
10.2 Durch die Anerkennung der AGB, erkennen die Nutzer die veröffentlichte Preisliste und vor allem die Höhe und die Bedingungen für das Zustandekommen der erfolgsabhängigen Komponente verbindlich an.
10.3 Der Anspruch der EXBA auf Zahlung der erfolgsabhängigen Komponente entsteht, sofern sich ein bei der EXBA gelisteter BAI oder ein beteiligter Dritter ("Beteiligter Dritter") an einem bei der EXBA gelisteten Unternehmen oder Vorhaben beteiligt oder sich an dessen Finanzierung beteiligt, sei es mittelbar oder unmittelbar, sei es in Form von Eigen- oder Fremdkapital jedweder Form ("Transaktion").
10.4 Ein Beteiligter Dritter im vorstehenden Sinne ist
- ein mit dem gelisteten BAI verbundenes Unternehmen;
- ein Investor, der gemeinsam mit einem gelisteten BAI eine Transaktion tätigt;
- ein Investor, der über einen Teilnehmer auf die Transaktion aufmerksam gemacht wurde;
- ein sonstiger Dritter, der den vorstehenden Charakteristiken wirtschaftlich entspricht.
10.5 Eine Transaktion im Sinne von Ziffer 10.3 liegt auch dann vor, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:
- Finanzierung eines anderen Unternehmens oder Projektes, das aufgrund eines Kontaktes über die Plattformen der EXBA gegründet oder initialisiert wird.
- Veräußerung eines Unternehmens oder Teil eines Unternehmens sowie die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Unternehmens auf einen BAI oder einen Beteiligten Dritten.
- Einbringung eines Unternehmens oder Teil eines Unternehmens sowie die Überlassung von Wirtschaftsgütern des Unternehmens an ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem BAI oder Beteiligten Dritten
- Die Begründung von Optionsrechten.
- Jedes mit vorstehenden Rechtsgeschäften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehendes Rechtsgeschäft.
10.6 Die vorstehenden Absätze des § 10 gelten analog auch für Transaktionen zwischen BAI und BAI sowie zwischen BAI und einem Beteiligten Dritten.
10.7 Das Unternehmen und der/die BAI haften gesamtschuldnerisch für die erfolgsabhängige Vergütung der EXBA. Die EXBA wird sich bezüglich ihres Vergütungsanspruchs zunächst nur an das Unternehmen wenden und den/die BAI erst dann in Anspruch nehmen, sofern das Unternehmen nicht zahlen will oder kann. Im Falle des Absatzes 10.6 wird sich die EXBA bezüglich ihres Vergütungsanspruchs zunächst nur an den/die veräußernden BAI wenden und den/die weiteren BAI erst dann in Anspruch nehmen, sofern der/die veräußernden BAI nicht zahlen wollen oder können.
10.8 Der Anspruch der EXBA auf Zahlung der erfolgsabhängigen Komponente besteht für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft der Teilnehmer (BAI und Unternehmen) bei der EXBA hinaus und erlischt nicht durch die Kündigung der Mitgliedschaft eines oder mehrerer Teilnehmer.
10.9 Die Gebühren für weitere Dienstleistungen der EXBA werden individuell vereinbart.
10.10 Die Aufrechnung mit Forderungen der EXBA ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen zulässig.
10.11 Die EXBA behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen. Es gilt jeweils die zum Vertragszeitpunkt aktuelle Fassung.
   
§ 11 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
11.1 Die Nutzungsgebühr für die Anmeldung (z.B. Einstellung von Kapitalgesuchen) wird nach der Anmeldung, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Die Freischaltung und die damit verbundene Nutzung der Plattformen erfolgt erst nach Zahlungseingang der Anmeldegebühr.
11.2 Die erfolgsabhängige Komponente der Nutzungsgebühr wird nach der Vertragsunterzeichnung der Teilnehmer, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
11.3 Im Verzugsfall ist die EXBA berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung des geschuldeten Betrages einzustellen. Aus der Leistungseinstellung entsteht gegenüber der EXBA kein Schadenersatzanspruch.
11.4 Die Gebühren für weitere Dienstleistungen der EXBA sind ebenfalls zehn Tage nach Rechnungsstellung fällig.
   
§ 12 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
12.1 Über die AGB hinaus gehende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.2 Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
12.3 Alleiniger Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der EXBA und ihren Nutzern ist, Frankfurt am Main.
12.4 Für die Rechtsbeziehungen zwischen der EXBA den Nutzern und Teilnehmern gilt ausschließlich Deutsches Recht.
12.5 Sind oder werden eine oder mehrere der aufgeführten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag in seiner Gesamtheit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt vorrangig eine dem Parteiwillen entsprechende Regelung.
12.6 Die EXBA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per eMail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der eMail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
12.7 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 12. Januar 2009) ersetzen alle früheren Fassungen.

Frankfurt, 12. Januar 2009


Gelistete Investoren
Investoren Gesamt:
493  
Business Angels:
300  
Family Offices:
34  
Venture Capital- und Private Equity- Gesellschaften:
159  
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