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Blitzumfrage: M&A-Welle sorgt auch für Enttäuschungen auf Käuferseite
Eine repräsentative Befragung von
M&A-Professionals bringt es ans Licht: In 12 Prozent der Fälle sind
Unternehmenskäufer mit dem gezahlten Kaufpreis im Nachhinein
unzufrieden. Nachverhandelt wird seltener. Einer der Gründe: Die
Käufer wollen das Verhältnis zum Verkäufer nicht belasten.
Die internationale Wirtschaftskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz hat
FINANCE-Research beauftragt, eine repräsentative Befragung unter
deutschen M&A-Profis durchzuführen. Hintergrund ist ein zunehmender
Verkäufermarkt. Käufer geraten im Wettbewerb um lukrative Targets
unter Zeit- und Preisdruck. Damit steigt das Risiko von Fehlkäufen.
Es drohen Kaufreue, Nachverhandlungen und Anpassung von Kaufpreisen,
sowie die Geltendmachung von Garantieansprüchen.
Die zentralen Fragen lauteten: Wie oft haben Sie in den
vergangenen zehn Jahren nachverhandelt? Auf welchem Wege haben Sie
dies getan, und worin lagen die Gründe für Ihre Unzufriedenheit?
Unter den insgesamt rund 1000 Befragten befanden sich M&A-Experten in
Unternehmen (strategische Investoren), Manager von
Private-Equity-Fonds, M&A-Berater und Investmentbanker. Hinter
verschlossenen Türen erfolgreich nachverhandeln Die Studienteilnehmer
waren bei 12 Prozent der von ihnen in den letzten zehn Jahren
abgewickelten Transaktionen als Käufer eines Unternehmens oder einer
Beteiligung mit dem gezahlten Kaufpreis unzufrieden. Nachverhandelt
haben sie allerdings nur in sieben Prozent der Fälle. Sie taten dies
sowohl zwischen Signing und Closing als auch nach dem Closing. Wurde
nach dem Closing nachverhandelt, dann überwiegend in den ersten zwölf
Monaten (65 Prozent). Allerdings entschieden sich 35 Prozent auch
noch ein Jahr nach dem Closing für diesen Schritt.
Die große Mehrheit (88 Prozent) verhandelte hinter verschlossenen
Türen nach, nur 13 Prozent der Käufer ließen sich auf ein
Gerichtsverfahren ein. "In der Regel vermeiden Käufer und Verkäufer
staatliche Gerichte, um einen öffentlichen Prozess durch mehrere
Instanzen zu vermeiden", erklärt Dr. Thomas Schulz, Leiter der
Abteilung Gesellschaftsrecht bei Nörr Stiefenhofer Lutz. Ähnlich
zurückhaltend sind sie in Bezug auf Schiedsverfahren, denn nur acht
Prozent der Befragten wählten in der Vergangenheit diesen Weg. In den
meisten Transaktionen sind die Rechtswege und -mittel allerdings im
Kaufvertrag verbindlich geregelt.
Die häufigsten Ursachen für nachträgliche Kaufpreisanpassungen
sehen die Studienteilnehmer in der vom Verkäufer falsch dargestellten
Lage des Unternehmens (87 Prozent). Seltener wurden die verwendeten
Bilanzierungsvorschriften (acht Prozent) oder zu hoch bewertete
immaterielle Vermögensgegenstände (fünf Prozent) als Ursachen für
Nachverhandlungen angeführt.
Die Gründe, weshalb unzufriedene Käufer nicht am Preis
nachbesserten, sind sehr vielfältig: 43 Prozent wollten die Beziehung
zum Verkäufer nicht durch eine Nachverhandlung belasten. 40 Prozent
sahen mangelnde Erfolgsaussichten in Gerichts- und Schiedsverfahren.
38 Prozent scheuten die Kosten und die Dauer solcher Verfahren. Zudem
gaben weitere 38 Prozent an, dass Preisklauseln keinen Raum für
Nachverhandlungen ließen.
Mit dem Ergebnis der Nachverhandlungen sind die meisten Käufer
allerdings zufrieden. Lediglich sieben Prozent waren bei den
nachträglichen Verhandlungen mit dem Verkäufer nie erfolgreich. Zwei
Prozent realisierten dagegen in allen Fällen den gewünschten
Kaufpreis. 59 Prozent gaben an, meistens erfolgreich den Preis
nachgebessert zu haben. 32 Prozent erzielten nur selten nachträglich
eine zufriedenstellende Reduzierung des Kaufpreises. Der Preis wird
maßgeblich von der Due Diligence, also der sorgfältigen Analyse,
Prüfung und Bewertung des Kaufobjekts, bestimmt. Sie kann sowohl vom
Käufer als auch vom Verkäufer durchgeführt werden. Die Due Diligence
ist nach Meinung der Studienteilnehmer ein adäquates Mittel, einer
Kaufpreisnachverhandlung vorzubeugen. Zehn Prozent gaben an, dass
dieses Instrument immer vor Nachverhandlungen schützt. Bei 67 Prozent
der Studienteilnehmer beugt die Due Diligence meistens einer
Nachverhandlung vor. Unzufriedenheit bezüglich dieser Analyse gibt es
bei rund 23 Prozent: Bei 17 Prozent verhindert sie selten und bei
sechs Prozent nie das Nachverhandeln. Thomas Schulz weist außerdem
darauf hin, dass Unternehmenskäufer möglichen Nachverhandlungen durch
eine Abrechnungs- oder Stichtagsbilanz vorbeugen können. In diesem
Fall bezahlen sie nur den Preis, den das Zielunternehmen laut Bilanz
bei Vollzug des Kaufvertrags wert ist.
Bei der Frage, welche Art der Due Diligence die Studienteilnehmer
bevorzugen, zeichnet sich ein deutliches Bild zugunsten der
Käufer-Due-Diligence ab. Sie wird von 94 Prozent favorisiert. Nur
sechs Prozent vertrauen hingegen auf die so genannte Verkäufer- oder
Vendor-Due-Diligence.
Auch wenn der Käufer sich vor dem Kauf an alle Spielregeln der
Preisbestimmung gehalten hat, kann der Frust im Nachhinein sehr groß
sein. Schließlich konnte sich fast jeder dritte Studienteilnehmer an
einen Fall erinnern, in dem er den Kauf rückabwickeln wollte.
Nörr Stiefenhofer Lutz