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BDU-/impulse-Managementbefragung: Unternehmensgründungen nach britischer Limited-Rechtsform haben in Deutschland ein Imageproblem
Unternehmensgründungen nach britischer Limited-Rechtsform bieten
aus Unternehmensberatersicht erhebliche Imagenachteile. Gleichzeitig
wird die geplante Reform des deutschen GmbH-Rechts von der Mehrheit
der Consultants befürwortet. Zu diesen Ergebnissen kommt die
Managementbefragung "GmbH-Reform und Limited-Gründung" des
Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., und des
Wirtschaftsmagazins impulse, an der 217 Führungskräfte aus
Unternehmensberatungen teilgenommen haben.
Besonders kritisch
bewerten die Unternehmensberater die Akzeptanz von Limited-Gründungen
bei wichtigen Zielgruppen: Zweidrittel der Befragten sehen diese bei
Zulieferern und anderen Partnern mit langfristigen
Vertragsbeziehungen als eher gering an, bei Kreditgebern sind es
sogar knapp 90 Prozent.
Knapp 70 Prozent der BDU-Berater erachten es als sinnvoll, auf die
wachsende Nachfrage nach Limited-Gründungen mit der vom Gesetzgeber
geplanten Reform des derzeitigen GmbH-Rechts zu reagieren.
Unentschieden fällt die Bewertung für den geeignetesten Weg aus: 37
Prozent votieren für die GmbH-Reform mit Senkung des Stammkapitals
auf 10.000 Euro und bürokratischen Erleichterungen, aber ohne die
Einführung einer Ltd-ähnlichen Unternehmergesellschaft (UG). 32
Prozent machen sich für eine Kombination beider Ele-mente stark.
Jeder fünfte Consultant befürwortet, die "alte GmbH-Form" komplett
beizubehalten und durch eine neue Unternehmergesellschaft zu
ergänzen. Nur jeder Zehnte kann sich vorstellen, den Wettkampf der
bestehenden Systeme entscheiden zu lassen.
Wo liegen aber aus Beratersicht die wesentlichen Gründe, warum
Ltd-Gründungen in Deutschland wachsenden Zuspruch finden? 93 Prozent
der Experten sehen den Hauptvorteil für Gründer darin, mit dieser
Rechtsform vor allem kostengünstig und schnell am Markt auftreten zu
können. 60 Prozent halten es auch für eine wichtige Motivation, dass
Start-ups so das deutsche Haftungsrecht vermeiden können. Nur jeder
Fünfte geht davon aus, dass sich der Gründer gezielt einer
Gewerbeuntersagung entziehen will. Dass mit der Ltd-Bezeichnung das
neugegründete Unternehmen international tätig werden möchte oder der
Eindruck einer internationalen Firmentätigkeit vermittelt werden
soll, spielt für die BDU-Berater keine große Rolle. Jeweils knapp 50
Prozent halten dies bei der Entscheidung des Existenzgründers für
eher unwichtig (eher wichtig: 24 Prozent beziehungsweise 22
Prozent).
BDU-Fazit: Unternehmensgründer sollten vor ihrer Entscheidung für
eine Gesellschaftsform sehr genau analysieren, welche Vor- und
Nachteile hiermit verbunden sind. Nicht immer stellt sich die
vermeintlich kostengünstigste Variante auch als die beste heraus.
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.