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Neue staatliche Förderung in die Selbstständigkeit
Seit die Bundesagentur für Arbeit (BfA) die
Förderungen für eine Ich-AG sowie das Überbrückungsgeld eingestellt
hat, machen sich im Schnitt nur noch halb so viele Arbeitslose
selbstständig wie vorher. "Dabei gab es wahrscheinlich nie eine
bessere Zeit dafür als jetzt", sagt der Münchner Gründer-Coach und
Autor Andreas Lutz in der aktuellen Ausgabe der Frauenzeitschrift FÜR
SIE (16/2007). Hintergrund: Der neue Gründungszuschuss, den die BfA
statt der bisherigen Förderungen neun und in einigen Fällen auch 15
Monate gewährt, ist für viele finanziell attraktiver als die
bisherigen Förderungen.
Für eine erfolgreiche Existenzgründung empfiehlt Lutz in jedem
Fall einen Businessplan, der das Gesamtkonzept des Geschäftsvorhabens
detailliert beschreibt. Er ist Voraussetzung für den Gründerzuschuss
und hilft bei der Kalkulation der Tragfähigkeit des Unternehmens.
Ein überzeugender Businessplan muss zudem für die Gewährung eines
Bankkredites oder anderer Finanzierungen vorgelegt werden. Anders als
früher gibt es heute bei vielen Banken auch Mikrodarlehen.
Was Rechtsform und Steuerstatus angeht, starten Gründerinnen am
besten als persönlich haftende Einzelunternehmerin. Eine Anmeldung
als Freiberuflerin spart zusätzlich Bürokratie.
Da Existenzgründer meist kein Marketing-Budget haben, sollten sie
preisgünstige Werbung nutzen, zum Beispiel mit Hilfe eines
auffälligen Firmennamens. Für Preise und Honorare empfiehlt sich ein
Vergleich mit den Wettbewerbern. Einstiegspreise können sich
auszahlen, wenn auf diese Weise Kunden gewonnen werden. Weitere Infos
finden Gründungswillige auf www.existenzgruender.de und
www.gruenderinnenagentur.de
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