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Gründungen aus der Arbeitslosigkeit: Nur geringe Impulse für Beschäftigung
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit schaffen weitaus weniger
Arbeitsplätze als andere Unternehmensgründungen. Zu diesem Ergebnis
kommt eine gemeinsame Studie der KfW Bankengruppe und des Zentrums
für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die erstmals seit
Einführung der "Ich-AG" Gründungen aus der Arbeitslosigkeit auf
repräsentativer empirischer Basis analysiert.
Etwa drei Viertel der von vormals Arbeitslosen gegründeten
Unternehmen sind Ein-Mann-Betriebe, die durchschnittliche
Mitarbeiterzahl liegt bei 2,0. Zum Vergleich: Bei allen anderen
Neugründungen handelt es sich bei weniger als der Hälfte um
Ein-Mann-Betriebe, die durchschnittliche Mitarbeiterzahl liegt bei
3,9. Arbeitslose gründen darüber hinaus relativ häufig in den wenig
kapitalintensiven Branchen (z.B. Bau- und Ausbauhandwerk,
unternehmensnahe Dienstleistungen). Untersucht wurden die
Gründungsjahrgänge 2003 und 2004.
Vormals arbeitslose Gründer unterscheiden sich der Untersuchung
zufolge hinsichtlich Alter, Geschlecht und Bildung kaum von anderen
Gründern. Sie verfügen jedoch über ein deutlich niedrigeres
Haushaltseinkommen und die eigenen finanziellen Ressourcen bestimmen
die Selbständigkeitsentscheidung stärker als bei anderen Gründern.
Dies kann jedoch ihre geringere Neigung, zu investieren und
Mitarbeiter einzustellen, nicht vollständig erklären. Einige
Indikatoren sprechen dafür, dass die Gründungsentscheidung
Arbeitsloser stärker dadurch motiviert ist, der Arbeitslosigkeit zu
entkommen, als durch den Wunsch, eine eigene Geschäftsidee
erfolgreich zu realisieren. Solche Gründer sind daher bestrebt, das
finanzielle Risiko möglichst gering zu halten. Auch der Anreiz, durch
den Weg in die mit Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss
geförderte Selbständigkeit den Anspruch auf Transferleistungen zu
verlängern, spielt offenbar eine Rolle bei ihrer
Gründungsentscheidung.
Die gesamtwirtschaftliche Wirkung von Gründungen aus der
Arbeitslosigkeit hinsichtlich der Schaffung von Beschäftigung, der
Förderung des Strukturwandels und der Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sollte den Ergebnissen
der Studie zufolge daher zurückhaltend eingeschätzt werden. Folgende
Schlussfolgerungen lassen sich aus der Untersuchung ziehen:
Für eine effizientere Förderung ist es notwendig, arbeitslose
Gründer, die ein tragfähiges Geschäftskonzept haben, von solchen
unterscheiden zu können, die mit der Gründung in erster Linie eine
Verlängerung ihres Anspruchs auf Transferleistungen bezwecken. Ein
wichtiger, allerdings nicht ausreichender Schritt war hier die
Verschärfung der Förderbedingungen für den Existenzgründungszuschuss,
die nun wie beim Überbrückungsgeld die Vorlage eines Geschäftsplans
verlangen.
Als weiterer Schritt wäre über die Vergabe der Förderung auf Basis
eines (zumindest teilweise) rückzahlbaren Zuschusses nachzudenken.
Die Verpflichtung zur Rückzahlung dürfte eine sorgfältigere Prüfung
der Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts seitens der Gründer bewirken.
Zudem sollten sich auf diese Weise Mitnahmeeffekte erheblich
reduzieren lassen.
KfW, Frankfurt