News
Bernhardt: Rahmenbedingungen für Private Equity verbessern
Zu den Forderungen der Beteiligungsbranche nach
einem Private Equity Gesetz erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
Keine Frage, die Union setzt sich ebenso wie die
Beteiligungsbranche für eine zügige Einführung eines Private Equity
Gesetzes ein. Das Unternehmensbeteiligungengesellschaftengesetz
(UBGG) führt nicht nur wegen seines unverständlichen Namens ein
Nischendasein, auch inhaltlich ist es antiquiert.
Wir wollen möglicht bald das UBGG erweitern und in ein
Private-Equity Gesetz umwandeln. Die
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) soll Grundform im Private
Equity Markt werden.
Die engen Grenzen des UBGG bei den Investitionsinstrumenten und
Anlagegrenzen müssen zwingend überarbeitet werden. Gleichzeitig ist
die UBG für weitere Rechtsformen zu öffnen.
Auf Dauer erwartet die Union, dass das Private-Equity Gesetz als
finanz- und wirtschaftspolitisches Instrument genutzt werden kann, um
gerade Investitionen für Innovationen im Venture Capital Bereich zu
fördern.
High-Tech-Gründer und junge Technologieunternehmen benötigen vor
allem Wagniskapital, um ihr Wachstum zu finanzieren. Der
Wagniskapitalmarkt für die Finanzierung von Innovationen ist in
Deutschland deutlich unterentwickelt. Notwendig ist hierbei, dass
eine klare und verlässliche Besteuerung von Venture Capital und
Private Equity sichergestellt wird.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion